Integration und Inklusion

Von der Integration zur Inklusion

 

Seit der Veränderung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 ist Bewegung in die Umsetzung von sozialer Teilhabe und Inklusion gekommen. Der Begriff „Inklusion“ löst den der „Integration“ ab. Inklusion setzt dabei ein verändertes Verständnis von Normalität und Vielfalt in der Gesellschaft voraus:

 

  • Die Unterschiedlichkeit der Menschen ist kein zu lösendes Problem, sondern Normalität
  • Inklusion nimmt im Gegensatz zur Integration keine Unterteilung in Gruppen vor
  • Inklusion betrachtet jeden Menschen von Anfang an als Teil der Gesellschaft
  • Die Systeme werden an die Bedürfnisse der Menschen angepasst – nicht anders herum
  • Inklusion ist ein Prozess ohne Anspruch auf Perfektion und bezieht sich auf die Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens
  • Ziel der Inklusion ist die größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, unabhängig von Fähigkeit, Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Gesundheit, etc.
  • Inklusion beinhaltet Chancengleichheit, Antidiskriminierung, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe

 

 

„Es ist normal, verschieden zu sein“

(Richard von Weizsäcker, 1993)

 

 

Das Thema Inklusion begleitet uns schon seit vielen Jahren und ist fest in unserem Leitbild verankert. Wir nehmen jedes Kind so an, wie es ist, sehen Vielfalt als Chance und fördern die Bildung aller Kinder, ihrer Entwicklung entsprechend. Mit folgenden Leistungen bemühen wir uns täglich um eine größtmögliche Inklusion:

 

 

Unser Team

 

  • In unserem Familienzentrum „Evangelischer Kindergarten“ arbeiten wir täglich in einem multiprofessionellen pädagogischen Team (Erzieherin, Kinderpflegerin, Heilpädagogin, Ernährungsberatung, Fachkräfte für Inklusion, Bewegung, musikalische Früherziehung, Sprache, Kinderschutz, etc.).
  • Unsere Mitarbeiterinnen nehmen an unterschiedlichen Fortbildungen teil, darunter auch zu Themen wie Entwicklungsauffälligkeiten, Behinderungen, Hochbegabung, Gender-Pädagogik, Kleinkindpädagogik, Dokumentation, etc.
  • Wir arbeiten in einem Kompetenztransfer, d.h. die pädagogischen Mitarbeiterinnen arbeiten ganzheitlich, ergänzen sich gegenseitig mit ihren individuellen Stärken und Fähigkeiten und geben ihr Fachwissen aus Aus- und Fortbildungen an ihre Kolleginnen oder das ganze Team weiter.
  • Alle Mitarbeiterinnen haben eine christliche Grundhaltung, bemühen sich um eine offene und reflektierte Einstellung und Haltung gegenüber Andersartigkeit und positionieren sich offen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung.
  • Die Erzieherinnen begegnen allen Kindern und Familien mit Wertschätzung und Akzeptanz und nehmen deren individuellen Ressourcen und Bedürfnisse wahr.
  • Wir haben als Familienzentrum viele Kooperationspartner und sind vernetzt mit externen Beratungs- und Unterstützungssystemen, sowie mit Ärzten, Therapeuten und anderen Fachkräften.

 

 

Unsere Pädagogik

 

  • Wir stellen in unserem Haus durch die ganz besonderen Räume, das vielfältige Spielmaterial, unser qualifiziertes Personal und unser Zeitmanagement unseren Kindern eine anregende, kindgerechte Lernumgebung zur Verfügung.
  • Unsere Pädagogik ist interkulturell, integrativ und geschlechterbewusst.
  • Die Gruppenpädagoginnen nehmen sensibel die Sozialisation einzelner Kinder und die Dynamik in der Gesamtgruppe wahr und reagieren darauf.
  • Die Erzieherinnen agieren täglich im Handlungsfeld von Organisation des Tagesablaufs, Beziehungsgestaltung, Herstellung gemeinsamer Spielsituationen, Spielanleitung und -begleitung, Durchführung kindgerechter Angebote, Einbezug der Kinder in häusliche Tätigkeiten, Beobachtung, Rückzug und Dokumentation.
  • Die Mitarbeiterinnen reflektieren ihre Beobachtungen mündlich und schriftlich, passen die pädagogischen Angebote an die Entwicklung und die Bedürfnisse der Kinder an und ermöglichen die Teilhabe und Mitbestimmung der Kinder in möglichst vielen Bereichen.
  • Die Erzieherinnen leben eine Gesprächskultur vor, die auf Wertschätzung und Akzeptanz beruht und sind offen für Fragen, Anregungen und Kritik von Kindern und Eltern.
  • Wir setzen ausschließlich Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren ein, die die Stärken und Ressourcen der Kinder beschreiben. Gleichzeitig nehmen wir aber auch Verhaltensauffälligkeiten und mögliche Störungen in der kindlichen Entwicklung wahr, dokumentieren diese und suchen das Gespräch mit Kolleginnen, der Heilpädagogin, der Fachkraft für pädagogische Inklusion, der Leitung, sowie mit den Eltern. 
  • Wir führen regelmäßige Entwicklungsgespräche mit allen Eltern durch und bieten nach Terminabsprache jederzeit die Möglichkeit zur Hospitation in den Gruppen oder zu Beratungsgesprächen mit Leitung, Gruppenpädagoginnen, Heilpädagogin, etc.
  • Wir informieren unsere Eltern über die Angebote des Familienzentrums sowie über örtliche Veranstaltungen zu erziehungsrelevanten Themen durch Aushänge, Elternbriefe, Fachliteratur oder über unsere Homepage.

 

 

Heilpädagogische Leistungen

 

  • Unsere Heilpädagogin und die Fachkraft für pädagogische Inklusion (im Folgenden Inklusionsassistentinnen genannt) sind in zwei Gruppen als Bezugserzieherinnen eingesetzt. So können sie gemeinsam mit den Gruppenpädagoginnen die Kinder täglich betreuen und fördern und die Entwicklung der Kinder in den Blick nehmen.
  • Die Kolleginnen aus den anderen Gruppen suchen bei Auffälligkeiten im Verhalten und in der Entwicklung von Kindern das Gespräch mit den Inklusionsassistentinnen, die daraufhin erste Beobachtungen in den Gruppen durchführen und dokumentieren.
  • Unsere Inklusionsassistentinnen führen bei Auffälligkeiten in der Entwicklung oder im Verhalten von Kindern mit Einverständnis der Eltern weitere gezielte Beobachtungen und Entwicklungstests durch, werten diese aus und beraten die Eltern und Kolleginnen bzgl. pädagogischer Interventionen, weiterer Untersuchungen, Therapien, Einzelintegration, etc. Sie unterstützen die Eltern außerdem beim Antrag auf Einzelintegration und erstellen die dafür notwendigen Förder- und Teilhabepläne.
  • Wird die Behinderung eines Kindes bei der Anmeldung im Kindergarten genannt oder vermutet, wird das Kind in einer Gruppe mit Inklusionsassistentin aufgenommen. Wird die Behinderung erst nach Aufnahme in einer Gruppe festgestellt, kann die Förderung durch die Integrationsassistentin nach Absprache mit Eltern und Kolleginnen auch dort stattfinden oder im Sinne des Kindes ein Gruppenwechsel vorgenommen werden.
  • Nach Bewilligung eines Integrationsantrags durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe organisieren die Inklusionsassistentinnen die Integrationsmaßnahmen: Anamnese, Beobachtung, Verschriftlichung von Entwicklungsberichten und Förder- / Teilhabeplänen, Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen, Zusammenarbeit mit Kolleginnen, Eltern, Ärzten, Therapeuten, Fachberatung, Schulen und anderen Einrichtungen, etc. 
  • Die Teilhabe- und Förderplanung wird für jedes Kind mit (drohender) Behinderung 1-2x im Jahr von den Inklusionsassistentinnen erstellt. Dabei werden die Ressourcen und Teilhabeeinschränkungen des Kindes, sowie Barrieren und Förderfaktoren anhand des bio-psychosozialen Modells der ICF beschrieben und angestrebte Förderziele aus Sicht der Eltern, der pädagogischen Fachkräfte und wenn möglich auch aus Sicht der Kinder genannt, z.B. durch Gespräche, Interviews oder Verhaltensbeobachtungen. Außerdem werden in Gruppengesprächen Vorgehensweisen entwickelt, mit denen Teilhabe, soziale Einbindung und Selbstbestimmung des Kindes im Gruppenalltag und der Abbau von Barrieren in der Kita erreicht und gesichert werden können.
  • Im Mittelpunkt der Förderung steht die Teilhabe des Kindes am Gruppenalltag und an den Angeboten in den Gruppen, wie z.B. Morgenkreis, Turnen, Ausflüge, Feiern, etc. Zusätzliche Begleitung und Förderangebote sind auf das einzelne Kind mit (drohender) Behinderung abgestimmt und möglichst auch im Kindergartenalltag integriert, z.B.
  • Sprachförderung: Morgenkreis, Lieder, Sprachbegleitung von Alltagshandlungen, etc.
  • Bewegungsförderung: Turnen mit der Gruppe, Psychomotorik mit Kleingruppe, etc.
  • Wahrnehmungsförderung: Kneten, Schaukeln, Spiele an der Wasserpumpe , etc.
  • Spielentwicklung: Begleitung der Kinder im Rollenspiel, Gesellschaftsspiele, etc.

Bei besonderem Bedarf von Kindern mit (drohender) Behinderung findet auch Einzel- oder Kleingruppenförderung statt, z.B. um Einzelfertigkeiten einzuüben, und diese dann in den Gruppenalltag zu übertragen.

  • Durch unser besonderes Raumkonzept mit den kleinen Einbauten ist eine Förderung der Kinder auch im Gruppenalltag ohne große Ablenkung möglich. Daneben gibt es weitere Räume, die für Einzel- und Kleingruppenförderung geeignet sind, wie z.B. Nebenräume der Gruppen, Therapieraum, Kreativraum, Turnhalle, Außengelände und weitere Orte, wie z.B. der nahegelegene Stadtwald. In unserer Kindertagesstätte stehen mehrere Räume auch zur Nutzung von Therapeuten zur Verfügung, wie z.B. der Therapieraum, die Turnhalle oder der Kreativraum.
  • Die Inklusionsassistentinnen erstellen Wochenpläne, in denen Zeiten und Räume für Förderangebote in der Kita sowie Termine der Kinder außer Haus, z.B. Therapien, Sport, etc. zusammengefasst werden. Hierdurch wird die Lebenswelt der Kinder für Kolleginnen und Eltern transparent gemacht und eine Überforderung der Kinder vermieden. In den  Wochenplänen werden außerdem Zeiten für alltagsintegrierte Förderung, bzw. Teilhabe-unterstützung notiert, z.B. Morgenkreis, Frühstück, Freispiel, Toilettentraining, etc. Hierdurch können die Inklusionsassistentinnen gemeinsam mit den Pädagoginnen die Zuständigkeiten in der Gruppe und im Tagesablauf planen und festlegen. Grundsätzlich ist das gesamte Team für die Förderung und Teilhabe aller Kinder verantwortlich.
  • Die Inklusionsassistentinnen bereiten die Kinder mit (drohender) Behinderung auch auf den Schulwechsel vor und begleiten sie z.B. beim Vorschulkindernachmittag oder bei Hospitationen in der Schule. Sie beraten und unterstützen die Eltern im Hinblick auf den Übergang zur Schule, stellen verschiedene Schulformen vor, helfen beim Kontaktaufbau, tauschen mit Einverständnis der Eltern mit den zuständigen Lehrern Informationen über die Entwicklung und das Verhalten der Kinder aus und fertigen Abschlussberichte an.
  • Die Inklusionsassistentinnen sind im Gesamtteam integriert und nehmen als vollwertige Mitarbeiterinnen an allen Gruppen-, Team und Konzeptionsgesprächen teil. Dabei haben sie die besonderen Bedürfnisse der Kinder mit (drohender) Behinderung stets im Blick und unterstützen die Leitung bei der Weiterentwicklung der Konzeption. 
  • Die Inklusionsassistentinnen nutzen indirekte Leistungen der Eingliederungshilfe je nach Bedarf für Fortbildungen, Supervision oder Fachliteratur. Außerdem nehmen sie an den regelmäßigen Treffen des Arbeitskreises Inklusion teil, der von der Fachberatung im Kirchenkreis Paderborn angeboten und durchgeführt wird.